Steuerhinterziehung – wer haftet und wie können Sie sich wehren?

Die Steuerhinterziehung ist eine der häufigsten Steuerstraftaten und -delikte und wird in Art. 57 des Steuerstrafgesetzbuches (FPC).

Danach haftet, wer entgegen seiner Verpflichtung die fälligen Steuern nachhaltig nicht fristgerecht entrichtet.

Wer haftet bei Nichtzahlung von Steuern?????????

Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Steuerzahler, also die Person, die verpflichtet ist, die Steuer zu entrichten (z. B. ein Unternehmer, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, eine natürliche Person, die ihre Einkommensteuer abrechnet). Bei Kapitalgesellschaften kann die Haftung bei den Vorstandsmitgliedern liegen, die für die ordnungsgemäße Führung der finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft verantwortlich sind.

Wann kann man frei von Verantwortung sein? ✅????️
Um eine Haftung nach Art. 57 KKS ist nachzuweisen, dass:
1. Die Nichtzahlung der Steuern war unbeabsichtigt, z. B. chronische Krankheit, finanzielle Schwierigkeiten, unvorhergesehene Ereignisse – ⚙️
2. Die Steuer wurde verspätet bezahlt – in manchen Fällen kann die Begleichung der Schuld vor Ende des Verfahrens zu einer Haftungsminderung oder zu deren vollständigem Wegfall führen. ????
3. Der Steuerpflichtige hat aktive Reue eingereicht – dabei handelt es sich um ein im Steuerstrafgesetzbuch vorgesehenes Institut, das es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, einer Strafe zu entgehen, wenn er die Begehung einer verbotenen Handlung freiwillig zugibt und die ausstehende Steuer nebst Zinsen zahlt. ✉️????

Jeder Fall wird individuell beurteilt. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wie zum Beispiel:
✅Gründe für die Nichtzahlung von Steuern (z. B. schwierige finanzielle Situation).
✅Hat der Steuerzahler Versuche unternommen, die Verbindlichkeiten zu begleichen?
✅Ob die Nichtzahlung der Steuer auf Formfehler oder objektive Hindernisse zurückzuführen ist.

Wie können wir helfen?⚖️????
Unsere Kanzlei ist auf Steuerstrafsachen spezialisiert und verteidigt Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

????️ Wir analysieren Fälle gründlich, identifizieren mögliche Gründe für den Ausschluss einer Schuld und vertreten Mandanten vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.

Wenn gegen Sie Anklage nach Art. 57 KKS oder Sie haben Bedenken hinsichtlich Steuerrückständen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. ???? Dank unserer Erfahrung und unserem Engagement finden wir die optimale Lösung für Ihren Fall.

Vertrauen Sie den Profis – wirksame Verteidigung ist unsere Spezialität!

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