Verbraucherinsolvenz

Bei der Verbraucherinsolvenz handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das verschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit gibt, ihre Finanzen durch die vollständige oder teilweise Abschreibung ihrer Verbindlichkeiten und die Rückzahlung der verbleibenden Schulden in bequemen Raten zu regeln. Ziel der Verbraucherinsolvenz ist es, dem Schuldner eine seinen finanziellen Möglichkeiten angepasste Rückzahlung seiner Schulden zu ermöglichen.

Die Kanzlei verfügt über die nötige Erfahrung und inhaltliche Vorbereitung, um vor der Antragstellung eine entsprechende Beratung zu leisten und anschließend den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorzubereiten. Die Experten der Kanzlei haben bereits zahlreiche Verfahren geführt, die mit der Ausstellung eines Insolvenzbescheids für natürliche Personen ohne gewerbliche Tätigkeit endeten.

Im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen bieten wir an:

Sylwia Hamryszak

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