Sanierungsrecht
Ein zahlungsunfähiger (oder von der Insolvenz bedrohter) Schuldner, der Unternehmer ist, kann die Insolvenz anmelden, indem er im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt.
Das Restrukturierungsgesetz sieht vier verschiedene Arten solcher Verfahren vor:
- Verfahren zur Genehmigung der Vereinbarung
- beschleunigtes Vergleichsverfahren
- Vergleichsverfahren
- Restrukturierungsverfahren
Jeder von ihnen zeichnet sich durch unterschiedliche Eigenschaften aus, die bestimmen, welche Vorgehensweise für einen bestimmten Unternehmer am vorteilhaftesten ist (je nach Grad und Form seiner finanziellen Probleme). Es ist zu bedenken, dass das Ziel aller oben genannten Restrukturierungsverfahren darin besteht, mit den Gläubigern des Schuldners einen Vergleich zu schließen, der in der Regel einen teilweisen Schuldenerlass vorsieht. Es darf nicht vergessen werden, dass die Umsetzung der neuen Chancenpolitik die Stigmatisierung durch Insolvenzverfahren deutlich verringert.
Die Anwaltskanzlei erstellt für Unternehmer entsprechende Sanierungsanträge und andere Unterlagen, die die Grundlage für die Einleitung von Verfahren bilden, einschließlich Sanierungsplänen und Vergleichsvorschlägen. Aufgrund der Tatsache, dass eine wirksame Umstrukturierung eines Unternehmens eine ständige Aktivität des Schuldners erfordert, und im Bewusstsein des Wesens der Entscheidungen, die Unternehmer während des Umstrukturierungsverfahrens selbst treffen, bieten wir auch nach der Eröffnung des Verfahrens eine fortlaufende wirtschaftliche und rechtliche Beratung an, einschließlich Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich der Erstellung von Rückzahlungsplänen.
Unsere Kompetenzen im Bereich Restrukturierung stützen wir auf die ständige Zusammenarbeit mit einer der führenden Restrukturierungskanzleien, zu der auch Restrukturierungsberater mit langjähriger Erfahrung gehören, wodurch wir die Erfahrung von mehreren Dutzend Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren teilen.
Die Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf:
- Durchführung einer eingehenden Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
- Erstellung von Rechtsgutachten zur Beurteilung der Wirksamkeit der Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens
- Auswahl der geeigneten Verfahrensart, um die schnellste und effektivste Umstrukturierung zu gewährleisten
- Einreichung von Restrukturierungsanträgen beim Nationalen Schuldnerregister
- Vertretung von Gläubigern und Schuldnern in Restrukturierungsverfahren
- Rechtsdienstleistungen für Unternehmen, die sich in einer Umstrukturierung befinden

